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Förderung Leerstand

Förderung Leerstand

Die Gemeinde Sennfeld verfügt seit dem 01.01.2017 über ein Förderprogramm für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener Bausubstanz. Mit einem maximalen Förderbetrag in Höhe von bis zu 10.000,00 € pro leerstehendes Anwesen soll eine Abwanderung in die Siedlungsgebiete und eine Verödung der Altorte verhindert werden.

Jeder Bürger, der im Besitz eines Anwesens in der Gemeinde ist, bzw. jeder, der ein Bau- oder Gestaltungsvorhaben plant, könnte eine Förderung erhalten.

Weitere Information finden sie hier im selbsterklärenden Förderprogramm.