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Neue Planauskunft

Im Detail

Sie wollen als Bauunternehmer oder Beauftragter für Versorger von Telekommunikations-, Gas-, Strom-, oder sonstigen Anlagen im Gemeindegebiet von Sennfeld eine Aufgrabung vornehmen und eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen? Wenn ja haben Sie rechtzeitig vorab folgendes zu veranlassen. Bei Aufgrabungen an den Staatsstraßen 2271 (Schwebheim) und 2272 (Gochsheim), sind die verkehrsrechtlichen Anordnungen beim Landratsamt Schweinfurt zu beantragen. Für alle zukünftigen Maßnahmen haben Sie bei den in Sennfeld vorhandenen Versorgern eine Spartenauskunft einzuholen und beim Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung mitvorzulegen.

Dies betrifft folgende Versorger:

Ohne deren Vorlage kann die Gemeinde Sennfeld keine verkehrsrechtlichen Anordnung für die Maßnahmen erteilen. Wir bitten um Verständnis! Zudem erwarten wir nach Abschluss der Maßnahme ein Abnahmetermin der geöffneten Stellen, einschließlich Protokoll und Bildmaterial. Für Rückfragen steht Ihnen der zuständige Mitarbeiter hier im Haus unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.