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Gemeinde Sennfeld
1. Bürgermeister Oliver Schulze

 

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97526 Sennfeld

 

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Förderung Photovoltaikanlage und Stromspeicher

Der Gemeinderat hat am 11.05.2021 beschlossen, Grundstückseigentümern für die Errichtung von Photovoltaikanlagen innerorts auf oder an Gebäuden und für Stromspeicher unter folgenden Bedingungen einen Zuschuss zu gewähren. Der Gemeinderat will mit diesem Beschluss erreichen, dass der Energiebedarf im Gemeindegebiet Sennfeld nachhaltig reduziert wird.

 

Förderprogramm mit Fördervoraussetzungen für die Bezuschussung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

 

Vereinbarung zur Gewährung eines einmaligen Zuschusses für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Anlage 1)

 

Inbetriebnahme- und Auszahlungserklärung zur Gewährung eines einmaligen Zuschusses für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Anlage 2)

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