Förderung Bauabfall
Das Innenentwicklungskonzept zielt prioritär auf die Erhaltung, Sanierung und Weiterentwicklung der Gebäude im Ortskern ab. Für Fälle, in denen ein Erhalt der alten Bausubstanz nicht mehr möglich bzw. nicht mehr sinnvoll ist, wurde Baustein 4 "Bauabfall" entwickelt. In solchen Fällen halten hohe Abriss- und Entsorgungskosten potenzielle Bauinteressierte ab, da zunächst viel Geld in die Leerräumung eines Grundstücks investiert werden muss, bevor mit der eigentlichen Baumaßnahme begonnen werden kann. Mit der Einführung einer Förderung für Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen in Altortbereichen des Landkreises Schweinfurt wird die Attraktivität solcher innerörtlicher Maßnahmen erhöht.
Förderfähig sind (Teil-)Abriss- und Entkernungskosten sowie damit verbundene Kosten für eine rechtmäßige Entsorgung. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 € bei einem Fördersatz von 20 % auf die förderfähigen Nettokosten.
Bitte beachten Sie: Förderfähig sind nur Projekte, bei denen noch nicht mit den Bau- bzw. Abrissarbeiten begonnen wurde. Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit dem Landratsamt Schweinfurt Kontakt auf.
Derzeit werden die beiden Förderprogramme des Landkreises Schweinfurt überarbeitet und neu aufgelegt. Es ist geplant das diese neuen Förderbausteine ab Mitte 2023 in neuem Format veröffentlicht werden.
Derzeit ist eine Antragstellung für die Bauberatung und den Baustein Bauabfall nicht möglich.
Weitere Informationen sowie die Förderanträge und das dazugehörigen Förderprogramm finden Sie unter:
http://www.innenentwicklung-schweinfurter-land.de/innenentwicklungskonzept/baustein-4-bauabfall/