Förderung Regenwassernutzanlagen (Zisternen)
Vorgaben zu Installation und Betrieb
Die Gemeinde Sennfeld gewährt, lt. Beschluss des Gemeinderates vom 18.07.2017, Grundstückseigentümern zum Bau von Zisternen unter folgenden Bedingungen einen Zuschuss von 500,00 €.
- Das Fassungsvermögen hat mindestens 5 m³ zu betragen.
- Die Anlage ist wasserdicht herzustellen.
- Eine Stand- und Druckfestigkeit gegenüber Bodendruck muss gewährleistet sein.
- Die Anlage ist auftriebsicher herzustellen.
- Die Anlage ist unterirdisch zu erstellen.
- Bei großflächigen Behältern Gefälle zum Pumpensumpf.
- Der Zulauf muss höher sein als der Überlauf
- Der Überlauf muss in den Kanal oder in einen Sickerschacht bzw. -grube laufen.
- Die Anlage ist mit einer Öffnung zum Reinigen mit Einstiegsleiter oder Tritt zu versehen.
- Das gleiche gilt für eine entsprechende Pumpe (Öffnung).
- Es muss eine Sicherung gegen Rückstau (Rückstauklappe) eingebaut werden, falls an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen wird bzw. werden darf.
- Material: Kunststoff, Stahl (geschützt gegen Rost und Huminsäure des Bodens) oder Beton.
- Die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Gemeinderat will mit diesem Beschluss erreichen, dass Trinkwasser gespart und Regenwasser ausschließlich zu Gießzwecken verwendet wird. Außerdem wird dadurch eine Entlastung der Kanäle sowie der Kläranlage erreicht.
Innerhalb eines Monats nach Fertigstellung ist bei der Gemeinde ein formloser Zuschussantrag unter Vorlage der Planvorlagen einzureichen. Die Gemeinde beauftragt eine geeignete Fachperson zur Abnahme der Anlage. Die hierfür anfallenden Kosten werden ebenfalls von der Gemeinde übernommen.