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Lebenslagen

Renten

Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand eine Rente von einem Rentenversicherungsträger.

Langbeschreibung

Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand eine Rente von einem Rentenversicherungsträger.

Kategorie

VERWALTUNG

Synonyme

Eintritt in den Ruhestand

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