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Lebenslagen

Dienstrechtliche Rahmenbedingungen

Das öffentliche Dienstrecht regelt die Bedingungen, unter denen Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst tätig sind. Deren Rechte und Pflichten sind nicht durch Tarifvertrag vereinbart, sondern durch Gesetze geregelt.

Langbeschreibung

Das öffentliche Dienstrecht regelt die Bedingungen, unter denen Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst tätig sind. Deren Rechte und Pflichten sind nicht durch Tarifvertrag vereinbart, sondern durch Gesetze geregelt.

Kategorie

VERWALTUNG

Synonyme

Beschäftigung

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