Lebenslagen
Zuschlag, Abnahme und Bezahlung
Das genaue Vorgehen in Bezug auf Zuschlag, Abnahme und Bezahlung sollte in den Ausschreibungsunterlagen beziehungsweise Leistungs- oder Kaufverträgen verbindlich festgelegt sein.
Langbeschreibung
Das genaue Vorgehen in Bezug auf Zuschlag, Abnahme und Bezahlung sollte in den Ausschreibungsunterlagen beziehungsweise Leistungs- oder Kaufverträgen verbindlich festgelegt sein.
Kategorie
VERWALTUNG
Synonyme
Beschaffung: Ausschreibung, Vergabe und Einkauf


