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Lebenslagen

Einspruch, Widerspruch und Prozess

Gegen förmliche Bescheide können Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch) oder unmittelbar Klage einlegt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die jedem Bescheid beigefügt wird.

Langbeschreibung

Gegen förmliche Bescheide können Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch) oder unmittelbar Klage einlegt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die jedem Bescheid beigefügt wird.

Kategorie

VERWALTUNG

Synonyme

Verwaltungsverfahren

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