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Lebenslagen

Besoldung und Vergütung

Die Höhe der Besoldung oder Vergütung im öffentlichen Dienst ist im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) bzw. in Tarifverträgen geregelt. Sie hängt z. B. von der Berufsausbildung, der konkreten Tätigkeit und der Berufserfahrung ab.

Langbeschreibung

Die Höhe der Besoldung oder Vergütung im öffentlichen Dienst ist im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) bzw. in Tarifverträgen geregelt. Sie hängt z. B. von der Berufsausbildung, der konkreten Tätigkeit und der Berufserfahrung ab.

Kategorie

VERWALTUNG

Synonyme

Personalwesen

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