Lebenslagen
Handelsregister- und Gewerbeabmeldung
Wird ein Unternehmen aufgelöst, muss diese Auflösung im Handelsregister vermerkt werden. Der Unternehmer muss außerdem das Gewerbe abmelden.
Langbeschreibung
Wird ein Unternehmen aufgelöst, muss diese Auflösung im Handelsregister vermerkt werden. Der Unternehmer muss außerdem das Gewerbe abmelden.
Kategorie
UNTERNEHMER
Synonyme
Betriebsübergabe und Betriebsaufgabe


