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Lebenslagen

Handelsregister- und Gewerbeabmeldung

Wird ein Unternehmen aufgelöst, muss diese Auflösung im Handelsregister vermerkt werden. Der Unternehmer muss außerdem das Gewerbe abmelden.

Langbeschreibung

Wird ein Unternehmen aufgelöst, muss diese Auflösung im Handelsregister vermerkt werden. Der Unternehmer muss außerdem das Gewerbe abmelden.

Kategorie

UNTERNEHMER

Synonyme

Betriebsübergabe und Betriebsaufgabe

Zugehörige Leistungen

Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
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