Lebenslagen
Beschwerden und Petitionen
Unternehmer haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.
Langbeschreibung
Unternehmer haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.
Kategorie
UNTERNEHMER
Synonyme
Rechtsmittel und Anregungen


