Lebenslagen
Vollstreckung
Erhebt ein Schuldner keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid, können Unternehmer einen Vollstreckungsbescheid beantragen und erhalten einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel.
Langbeschreibung
Erhebt ein Schuldner keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid, können Unternehmer einen Vollstreckungsbescheid beantragen und erhalten einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel.
Kategorie
UNTERNEHMER
Synonyme
Mahnwesen, Recht, Rechtsschutz


