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Lebenslagen

Brandschutz und sonstige Auflagen

Der Brandschutz nimmt in der Bayerischen Bauordnung neben den materiell rechtlichen Anforderungen, die an Gebäude und bauliche Anlagen gestellt werden, einen breiten Raum ein.

Langbeschreibung

Der Brandschutz nimmt in der Bayerischen Bauordnung neben den materiell rechtlichen Anforderungen, die an Gebäude und bauliche Anlagen gestellt werden, einen breiten Raum ein.

Kategorie

UNTERNEHMER

Synonyme

Immobilien und Verkehr

Zugehörige Leistungen

Feuerbeschau; Durchführung
Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
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