Lebenslagen
Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten
Wenn Sie Personal beschäftigen, müssen Sie es bei der Sozialversicherung anmelden und Steuern sowie Sozialabgaben zahlen. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen gibt es jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht.
Langbeschreibung
Wenn Sie Personal beschäftigen, müssen Sie es bei der Sozialversicherung anmelden und Steuern sowie Sozialabgaben zahlen. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen gibt es jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht.
Kategorie
UNTERNEHMER
Synonyme
Einkommensteuer, Kirchenaustritt, Lohnsteuer, Pension, Personal, Rente, Staatshaushalt, Steuern, betriebliche Altersvorsorge, private Altersvorsorge


