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Lebenslagen

Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren

Unternehmen müssen Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), Abgaben und Gebühren (z. B. Verwaltungsgebühren, Abfallgebühren) zahlen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie besondere Steuerpflichten.

Langbeschreibung

Unternehmen müssen Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), Abgaben und Gebühren (z. B. Verwaltungsgebühren, Abfallgebühren) zahlen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie besondere Steuerpflichten.

Kategorie

UNTERNEHMER

Synonyme

Existenzgründung und Aufbau

Zugehörige Leistungen

Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung
Konzessionsabgabe; Zahlung
Marktgebühren; Erhebung
Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte
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