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Lebenslagen

Testament und Erbvertrag

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie eine beliebige Person als Erbe benennen. Allerdings steht bestimmten gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zu.

Langbeschreibung

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie eine beliebige Person als Erbe benennen. Allerdings steht bestimmten gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zu.

Kategorie

BUERGER

Synonyme

50Plus, 60Plus, Erben, Erbschaft, Erbschaft und Testament, Recht, Rechtsschutz, Senioren, Testament, Vererben, Vermögen, Vermögensübertragung

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