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Lebenslagen

Wohnungsverweisung

Bei einem polizeilichen Wohnungsverweis wird die gewalttätige Person aus der gemeinsam mit dem Opfer bewohnten Wohnung verwiesen und muss sich für eine bestimmte Zeit von dort fernhalten.

Langbeschreibung

Bei einem polizeilichen Wohnungsverweis wird die gewalttätige Person aus der gemeinsam mit dem Opfer bewohnten Wohnung verwiesen und muss sich für eine bestimmte Zeit von dort fernhalten.

Kategorie

BUERGER

Synonyme

Notlagen- und Opferhilfen

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