Lebenslagen
Wohnungsverweisung
Bei einem polizeilichen Wohnungsverweis wird die gewalttätige Person aus der gemeinsam mit dem Opfer bewohnten Wohnung verwiesen und muss sich für eine bestimmte Zeit von dort fernhalten.
Langbeschreibung
Bei einem polizeilichen Wohnungsverweis wird die gewalttätige Person aus der gemeinsam mit dem Opfer bewohnten Wohnung verwiesen und muss sich für eine bestimmte Zeit von dort fernhalten.
Kategorie
BUERGER
Synonyme
Notlagen- und Opferhilfen


