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Lebenslagen

Sozialabgaben

Sozialabgaben zahlen Sie immer dann, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Zu den Sozialabgaben zählen die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Langbeschreibung

Sozialabgaben zahlen Sie immer dann, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Zu den Sozialabgaben zählen die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Kategorie

BUERGER

Synonyme

Steuern und Abgaben

Zugehörige Leistungen

Rentenversicherung; Auskunft und Beratung
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