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Lebenslagen

Kindergartenbetreuung

Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Der Kindergarten ist die übliche Betreuungsform.

Langbeschreibung

Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Der Kindergarten ist die übliche Betreuungsform.

Kategorie

BUERGER

Synonyme

Kinderbetreuung, Spielzeug

Zugehörige Leistungen

Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung
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