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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht

Unter „sonstigem Bauordnungsrecht“ ist das Bauordnungsrecht mit Ausnahme örtlicher Bauvorschriften zu verstehen. Grund für diese Abgrenzung sind unterschiedliche Zuständigkeiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht kann aber auch für verfahrensfreie und genehmigungsfreigestellte Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.

Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.

Die Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht ist eine intendierte Ermessensentscheidung. Beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung ist diese im Regelfall zu erteilen, in besonders gelagerten Fällen kann sie aber auch versagt werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt ist und

  • die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen örtlichen Bauvorschrift, bei Würdigung sowohl gesetzlich definierter überragender öffentlicher wie auch öffentlich-rechtlich geschützter nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

Ablauf

  • Reichen Sie den Antrag auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

  • Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die untere Bauaufsichtsbehörde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.

  • Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.

  • Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.

  • Sind durch die Abweichung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.

  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

  • Der Antrag auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.

  • Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.

  • Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels Nutzerkonto „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ ersetzt.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der unteren Bauaufsichtsbehörde ab.

Unterlagen

  • aktueller Katasterauszug

  • Lageplan

    <p>(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)</p>

  • Bauzeichnungen

  • ggf. weitere Unterlagen

    Sofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.

Gebühren

Die Gebühren belaufen sich auf 5 % des Nutzens, der Ihnen durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Verwandte Leistungen

Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung
Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids
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Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
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