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Dienstleistungen

Zuwendungsbestätigung; Nutzung von amtlichen Vordrucken

Gemeinnützige Organisationen sind gehalten, Zuwendungen so zu bestätigen, dass der Zuwendende seinen Aufwand auch gegenüber dem Finanzamt in seiner Steuererklärung geltend machen kann.

Für die Bestätigung von Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge ist die Verwendung amtlicher Muster vorgeschrieben (siehe unter "Formulare"). Es stehen amtlich vorgeschriebene Vordrucke für Vereine, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Parteien und Wählervereinigungen zur Verfügung.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Verwandte Leistungen

Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
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