Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Rathaus
Kirche

Dienstleistungen

Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust

Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber hat das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises umgehend der Sperrhotline oder der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden, damit die Online‑Ausweisfunktion gesperrt und ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann (siehe unter „Verwandte Themen“).

Wichtig: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen. Die Sperrung stellt jedoch sicher, dass ein Missbrauchsversuch sofort erkannt und unterbunden werden kann.

Am einfachsten ist die Sperrung über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest‑ und Mobilfunknetz). Aus dem Ausland ist die Hotline gebührenpflichtig unter +49 116 116 oder +49 (0)30 40 50 40 50 erreichbar. 

Die Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort können Sie, bei Antragstellung bis 16.02.2025, dem PIN‑Brief entnehmen. Seit 17.02.2025 finden Sie das Sperrkennwort auf dem Aushändigungsscheiben, das Ihnen bei der Abholung des neuen Personalausweises übergeben worden ist.

Möchten Sie die Online‑Ausweisfunktion bei der Behörde sperren lassen oder liegt Ihnen das für eine telefonische Sperrung erforderliche Sperrkennwort nicht mehr vor, können Sie die Sperrung auch direkt bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde veranlassen.

Wenn Sie Ihren Ausweis wiedergefunden haben, können Sie die Sperrung der Online‑Ausweisfunktion persönlich bei der Personalausweisbehörde aufheben lassen. Eine telefonische Entsperrung ist nicht möglich.

Unterlagen

  • Sperrung

    Für die Sperrung benötigen Sie, bei Antragstellung bis 16.02.2025, die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbes. das Sperrkennwort. Bei Antragstellung seit 17.02.2025 finden Sie das Sperrkennwort im Aushändigungsschreiben, das Ihnen bei der Abholung des Personalausweises übergeben worden ist. Ist Ihnen das Sperrkennwort nicht bekannt, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Personalausweisbehörde.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Hinweise

Wenn Sie die eID‑Funktion über die Hotline sperren lassen, sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden (siehe „Verwandte Themen“).

Links

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Lebenslagen

Personalausweis

Verwandte Leistungen

Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung
Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Personalausweis- oder eID-Karte; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
Zur Leistungen Übersicht