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Dienstleistungen

Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Verwandte Leistungen

Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung
Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
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