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Dienstleistungen

Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.

Personen unter 16 Jahren müssen von demjenigen angemeldet werden, in dessen Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Hat eine minderjährige Person mehrere Wohnungen im Inland, so ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des bzw. der Personensorgeberechtigten.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.

Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Informationen zur Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung, zur Beantragung einer Auskunftssperre oder Übermittlungssperre und zur Beantragung der Änderung der Anschrift und des Wohnortes auf dem Personalausweis, Reisepass und der eID-Karte finden Sie in den Leistungsbeschreibungen unter „Verwandte Themen“.

Voraussetzungen

Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen oder Schlafen benutzt).

Ablauf

  • Für die Nutzung der elektronischen Anmeldung identifizieren Sie sich zunächst im Online-Dienst über ein BayernID- oder BundID-Konto mittels Personalausweis oder als (nichtdeutscher) EU-Bürger mittels eID-Karte.

  • Anschließend werden Ihnen die über Sie bei der bisherigen Meldebehörde gespeicherten Daten angezeigt. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die unter derselben Anschrift gemeldet sind, werden ebenfalls angezeigt. Sie können auswählen, ob diese ebenfalls mitumziehen und entsprechend mitanzumelden sind.

  • Als nächsten Schritt ergänzen Sie die Daten um die neue Anschrift, das Ein- und Auszugsdatum sowie die Angaben zum Wohnungsgeber (und ggf. Eigentümer) Ihrer neuen Wohnung und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch. Sie haben nun noch die Möglichkeit, Ihre eingetragenen Übermittlungssperren zu prüfen bzw. neue Übermittlungssperren einrichten zu lassen (siehe „verwandte Themen“). Schließlich prüfen Sie nochmals Ihre Angaben und versenden den elektronischen Meldeschein an die neue Meldebehörde.

  • (Bei einer geringen Anzahl von Fällen wird zur Stichprobe ein Bestätigungscode per Post an die neue Anschrift verschickt, um die Anschrift zu verifizieren. Sollte dies der Fall sein, melden Sie sich erneut im Online-Dienst an und geben Sie den Bestätigungscode ein, um die Anmeldung abzuschließen.)

  • In der Regel steht einige Tage später im Online-Dienst eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem und visuellen Siegel (ähnlich QRCode) für Sie bereit.

  • Nach Abschluss der elektronischen Anmeldung müssen Sie noch Ihren Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass oder Ihre eID-Karte um die neue Anschrift bzw. den neuen Wohnort aktualisieren. Dies gilt ebenso für die Personalausweise und (falls vorhanden) Reisepässe oder eID-Karten der im Zuge der elektronischen Anmeldung mitangemeldeten Familienangehörigen.

  • Nachdem Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder eID-Karte identifiziert haben, kann der Onlinedienst mittels der auf der Vorderseite des Personalausweises oder der eID-Karte rechts neben dem Gültigkeitsdatum aufgebrachten sechsstelligen Card-Access-Number (CAN) die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichern. Zusätzlich erhalten Sie einen Adressaufkleber/Wohnortaufkleber per Post, den Sie entsprechend der zugesandten Anleitung auf dem Personalausweis und Reisepass aufbringen. Sollte bei der elektronischen Anmeldung oder der anschließenden Aktualisierung der Ausweisdokumente das Verfahren aus rechtlichen oder technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde zum Abschluss der Anmeldung und zur Aktualisierung Ihrer Dokumente (Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte) vor.

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Persönliche Anmeldung: sofort

Elektronische Anmeldung: bis zu einer Woche. Die Änderung der Daten auf dem Chip ist nach Erhalt der Meldebestätigung sofort möglich. Die Zusendung des Adress- bzw. Wohnortaufklebers dauert in der Regel dann etwa eine Woche.

Unterlagen

  • Es sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

    <p>(ID: 17426) <br /><br /><strong>Persönliche Vorsprache</strong></p> <ul><li>Ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein (Meldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich)</li><li>Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier aller anzumeldenden Personen</li><li>Ggf. eID-Karte für Unionsbürger</li><li><a href="https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/032974919541">Bestätigung des Wohnungsgebers </a>(weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage") <br />ODER bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde, das entsprechende Zuordnungsmerkmal</li><li>Für die gemeinsame Anmeldung weiterer Personen bei der persönlichen Vorsprache: ggf. eine (formlose) Vollmacht</li></ul> <p>Eine Vollmacht wird nicht benötigt für die gemeinsame Anmeldung von Ehegatten, Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und/oder Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen).</p> Elektronische Anmeldung <ul><li>Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und der zugehörigen persönlichen <a href="https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/2460479415164">PIN</a></li><li>Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät</li><li>Kostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC</li><li><a href="https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/032974919541">Bestätigung des Wohnungsgebers </a>(weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage")</li></ul>

Gebühren

keine

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Links

Zugehörige Formulare

Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (Dateiformat: pdf)

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Online-Prozesse

Voranmeldung einer Nebenwohnung
Vollmacht Wohnsitzänderung
Voranmeldung Umzug
Voranmeldung eines Zuzugs mit integriertem Wohnungsgeberformular
Elektronische Wohnsitzanmeldung

Zugehörige Lebenslagen

Umzug innerhalb einer Gemeinde
Umzug innerhalb von Deutschland
Ab-, Um- und Anmeldungen
Allgemeines

Verwandte Leistungen

Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
Wohnsitz; Abmeldung
Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen
Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung
Beherbergungsstätte; Anmeldung
Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
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