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Dienstleistungen

Wahlschein und Briefwahlunterlagen; Beantragung

Grundsätzlich wählen Sie in dem Wahllokal, bei dem Sie im Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen sind. Wenn Sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises (bei den Kommunalwahlen und Bundestagswahlen), Stimmkreises (bei Landtags- und Bezirkswahlen) bzw. Landkreises/kreisfreien Stadt (bei Europawahlen) abstimmen möchten, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Wahlschein beantragen. Hier wie im Folgenden ist Ihr Ansprechpartner bei Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft anstelle der Gemeinde ggf. auch die Verwaltungsgemeinschaft.

Einen Wahlschein brauchen Sie für die Wahlteilnahme auch immer dann, wenn Sie ausnahmsweise nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen, aber dennoch für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind.

Voraussetzungen

  • für die betreffende Wahl wahlberechtigt sein,

  • grundsätzlich im Wählerverzeichnis eingetragen sein
    (zu Ausnahmen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde) und

  • bei Ihrer Gemeinde einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
    Diesen Antrag müssen Sie nicht begründen.

Ablauf

  • am besten durch vollständiges Ausfüllen des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Formulars, das Sie per Post an die Gemeinde zurückschicken oder dort abgeben

  • über ein entsprechendes Online-Formular im Internet (ggf. via QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung), wenn das Ihre Gemeinde anbietet

  • auf andere Weise schriftlich (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) unter Angabe der notwendigen Daten

  • persönlich durch Vorsprache bei der Gemeinde

  • Familienname

  • Vorname

  • Geburtsdatum

  • vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

  • wenn nicht das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet wird: möglichst auch den auf der Wahlbenachrichtigung enthaltenen Stimm- bzw. Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer

  • ggf. eine abweichende Adresse für die Zusendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen (z. B. Urlaubsanschrift).

Fristen

Der Wahlscheinantrag kann bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis Freitag, 15 Uhr (bei  Europawahlen bis 18 Uhr) gestellt werden; in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. wenn der Abstimmungsraum bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann) kann der Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde) eingehen. Das Transportrisiko liegt beim Wähler.

Unterlagen

  • Bei der mündlichen Beantragung eines Wahlscheins ohne Verwendung des Formblatts auf der Wahlbenachrichtigung oder eines Online-Formulars:

    <ul> <li>amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass),</li> <li> wenn möglich auch Vorlage der Wahlbenachrichtigung</li> </ul>

  • Bei Beantragung oder Abholung des Wahlscheins für andere Personen:

    <ul> <li>jeweils gesonderte schriftliche Vollmacht für die Beantragung und Abholung des Wahlscheins und </li> <li>amtlicher Lichtbildausweis</li> </ul>

  • Bei Ausübung des Wahlrechts in einem anderen Wahllokal (siehe oben):

    <ul> <li>Wahlschein und</li> <li>amtlicher Lichtbildausweis</li> </ul>

Gebühren

Die Beantragung und Ausstellung sowie Zusendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde ist für Sie kostenlos. Wenn Sie den Antrag per Post an die Gemeinde schicken, fallen die jeweiligen Portokosten an.

Die Rücksendung des Wahlbriefs an die Gemeinde mit dem amtlichen roten Umschlag ist innerhalb Deutschlands portofrei. Wenn Sie eine besondere Versendungsform wählen (z. B. Einschreiben) oder den Wahlbrief aus dem Ausland zurückschicken, müssen Sie die jeweils geltenden Portokosten selbst zahlen.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Online-Prozesse

Wahl-/Abstimmungs-/Eintragungsschein mit Briefwahlunterlagen

Zugehörige Lebenslagen

Wahlen
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