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Dienstleistungen

Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

Ein Sterbefall im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Sterbefall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörige

  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

  • die Eltern des Verstorbenen

  • die Kinder des Verstorbenen

  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) des Verstorbenen

Unterlagen

  • Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.

Gebühren

Nachbeurkundung im Sterberegister: 50,00 EUR

Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 12,00 EUR

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

Assistenz der Geschäftsleitung / Standesamt / Personal
Assistenz der Geschäftsleitung / Standesamt / Personal
+49 9721 7651-19 +49 9721 7651-69 personal(@)sennfeld.de
Standesamt
Standesamt
+49 9721 7651-28+49 9721 7651-78standesamt.mainbogen(@)sennfeld.de

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Lebenslagen

Urkunden
Anzeige des Sterbefalls

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