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Rathaus
Kirche

Dienstleistungen

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung

Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.

Voraussetzungen

  • in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 %,

  • bis zu 100.000 Einwohnern mindestens 15 % und

  • in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens 10 %

Fristen

Nach Einreichung des Bürgerbegehrens hat der Gemeinderat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.

Nach Feststellung der Zulässigkeit ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von 3 Monaten durchzuführen; die Frist kann im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen um höchstens 3 Monate verlängert werden.

Gebühren

Die für ein Bürgerbegehren aufgewendeten Kosten werden von der Gemeinde nicht erstattet; demgegenüber trägt die Kosten des Bürgerentscheids die Gemeinde.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Lebenslagen

Bürger machen Politik

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