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Dienstleistungen

Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind. 
Seit dem 01.09.2025 besteht für die Gemeinden zudem die Möglichkeit, die Beantragung des Leichenpasses auch online anzubieten.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Der Leichenpass wird ausgestellt, sobald der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegt.

Unterlagen

  • Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

    <ul><li>Todesbescheinigung<br />Bei Überführungen ins Ausland muss das Standesamt auf der Todesbescheinigung die Beurkundung des Sterbefalls oder die Zurückstellung der Beurkundung vermerkt haben.</li><li>bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes: Bestattungsgenehmigung nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung</li></ul> <p> </p>

Gebühren

Die Gebühren beziehungsweise Kosten für die Ausstellung eines Leichenpasses sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Lebenslagen

Überführung

Verwandte Leistungen

Todesbescheinigung; Weitergabe
Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug
Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung
Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts
Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Bestattung; Anmeldung
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