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Rathaus
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Dienstleistungen

Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Ablauf

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Online-Prozesse

Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes

Zugehörige Lebenslagen

Kauf von Waren
Vermarktung von Produkten und Leistungen

Verwandte Leistungen

Messen; Informationen
Marktfestsetzung; Beantragung
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