Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Rathaus
Kirche

Dienstleistungen

Führungszeugnis; Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses

Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") beantragen, wenn bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorsehen oder wenn Sie dieses Führungszeugnis benötigen für

  • die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe,
  • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Bei persönlicher Antragstellung bei der Gemeinde müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis und die schriftliche Aufforderung vorlegen, in der von Ihnen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird. In der schriftlichen Aufforderung muss bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbstständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.

Für die elektronische Antragstellung benötigen Sie entweder einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion; die nach § 30a Bundeszentralregistergesetz erforderliche Bescheinigung muss in diesem Fall hochgeladen werden.

Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten (z.B. Rechtsanwalt) ist nicht möglich.

 

Antragstellung durch Behörden

Ein erweitertes Führungszeugnis kann seit dem 1. Mai 2010 zum Zweck des Schutzes von Minderjährigen auch von Behörden beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behörden das Führungszeugnis zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen und die Aufforderung an den Betroffenen, ein entsprechendes Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder erfolglos geblieben ist. Nicht sachgemäß ist die Aufforderung des Beteiligten zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses immer dann, wenn für diesen eine nachteilige Entscheidung beabsichtigt ist und deshalb seine Mitwirkung nicht erwartet werden kann. In diesen Fällen hat die antragstellende Behörde dem Betroffenen auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. In allen anderen Fällen ist für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses die Mitwirkung des Betroffenen zwingende Voraussetzung für die Antragstellung.

 

Informationen zum Inhalt von erweiterten Führungszeugnissen finden unter "Weiterführende Links".

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

  • schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. bei Selbstständigen die Bescheinigung der antragstellenden Person

Bearbeitungsdauer

2-3 Wochen

Unterlagen

  • schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. bei Selbständigen, die Bescheinigung der Antrag stellenden Person

  • bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis

  • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

Gebühren

13,00 EUR

Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.

Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Links

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Online-Prozesse

Führungszeugnis online (zentrales Online-Portal)

Zugehörige Lebenslagen

Jugendschutz
Polizeiliches Führungszeugnis

Verwandte Leistungen

Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses
Führungszeugnis; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch Nicht-EU-Bürger
Führungszeugnis; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch EU-Bürger
Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses
Zur Leistungen Übersicht