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Rathaus
Kirche

Dienstleistungen

Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Die Tätigkeit von Bestattern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.

Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Lebenslagen

Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Verwandte Leistungen

Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
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