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Dienstleistungen

Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Beantragung einer Nutzungserlaubnis

Wenn Sie die Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Gemeinde. Solche Erlaubnisse können nur zur Pistenpflege, der Versorgung von Einrichtungen oder für land- und forstwirtschaftliche Zwecke erteilt werden. Weitere Voraussetzung der Erlaubniserteilung ist, dass durch die beabsichtigte Nutzung keine Gefahren für die Sicherheit der Sporttreibenden entstehen.

Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, soweit für den Betrieb motorisierter Schneefahrzeuge eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 2 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG)zugelassen worden ist.

Wer sich zur Zeit des Sportbetriebs zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, ohne Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung aufhält, kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Voraussetzungen

keine

Fristen

Keine Fristen, aber es ist ratsam, die Erlaubnis so frühzeitig wie möglich zu beantragen.

Gebühren

In der Regel keine. Bitte gegebenenfalls bei der Gemeinde erfragen.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Lebenslagen

Freizeitgestaltung

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Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Anzeige bei Bereitung eines Hindernisses
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