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Dienstleistungen

Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit können die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

Voraussetzungen

Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Ablauf

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Fristen

Ob Fristen einzuhalten sind, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Gebühren

Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Online-Prozesse

Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Zugehörige Lebenslagen

Allgemeines
Bestattung

Verwandte Leistungen

Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts
Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
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