Dienstleistungen
Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.
Gebühren
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)


