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Dienstleistungen

Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

Gebührenpflicht sind Eingentümer des Grundstücks oder andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige.

Fristen

Die Fristen werden Ihnen mitgeteilt.

Gebühren

Die Gebühren für die Abwasserentsorgung werden Ihnen mitgeteilt.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Lebenslagen

Ver- und Entsorgung
Bauplanung
Erschließung und Infrastruktur

Verwandte Leistungen

Trink- und Abwasseranlage; Beantragung einer Härtefallförderung
Abwasserentsorgung; Durchführung
Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses
Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
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