Dienstleistungen
Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Rechtsgrundlage
Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Eigene Angelegenheiten


