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Geschlechtseintrag und Vornamensführung; Anmeldung und Abgabe der Erklärung

Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, können eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages und zur Vornamensführung beim Standesamt abgeben.

Möglich ist die Angabe zum Geschlecht als "männlich", "weiblich" oder "divers". Der Geschlechtseintrag kann aber auch gänzlich gestrichen und damit künftig offengelassen werden.

Zuständigkeit

Die Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags dann nur bei diesem Standesamt abgegeben werden.

Voraussetzungen

  • Sie können Ihren Vornamen nur ändern, wenn Sie auch Ihren Geschlechtseintrag ändern. Eine separate Vornamensänderung ist nicht möglich.

  • Erneute Änderung des Geschlechtseintrags: Eine erneute Erklärung kann erst nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Änderungserklärung erfolgen.

  • Notwendige Unterlagen: Das Standesamt, bei dem Sie Ihre Erklärung abgeben möchten, informiert Sie gerne über alle Unterlagen, die Sie dafür vorlegen müssen.

Ablauf

  1. Melden Sie die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt an. 

  2. Nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten können Sie dann in diesem Standesamt die Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages abgeben und zur Vornamensführung ebenfalls abgeben. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin beim Standesamt.

  3. Das Standesamt ändert Ihre Daten und teilt die Änderungen dem Einwohnermeldeamt mit. Ggf. muss die Erklärung zur Wirksamkeit erst an das Standesamt weitergeleitet werden, das für die Entgegennahme der Erklärung zuständig ist (z. B. Standesamt, das die Geburt beurkundet hat).

Fristen

  • Wenn Sie den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern möchten, melden Sie dies bitte drei Monate im Voraus beim Standesamt an.

  • Nachdem Sie eine Geschlechtsänderung erklärt haben, können Sie frühestens nach einem Jahr eine erneute Änderung vornehmen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie den Wunsch zur Änderung auch wieder beim Standesamt anmelden und nach einer Wartezeit von drei Monaten eine Erklärung abgeben.

Unterlagen

  • Für die Änderung des Geschlechtseintrags benötigen Sie folgende Unterlagen:

    <ul><li>Reisepass oder Personalausweis der erklärenden Person.</li><li>Ihre Geburtsurkunde*.<br />Wenn Sie im Ausland geboren sind, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich.</li><li>Falls Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, wird außerdem Ihre Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde* benötigt.<br />Wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, ist auch hier eine amtliche Übersetzung nötig.</li><li>Falls Sie nicht gut Deutsch sprechen, bitten wir Sie, auf eigene Kosten einen Dolmetscher zum Standesamt mitzubringen.</li></ul> <p>* Falls Ihre Geburt oder die Ehe oder Lebenspartnerschaft in Deutschland war oder geschlossen wurde, kann das Standesamt die benötigte Urkunde möglicherweise selbst beschaffen.</p>

Gebühren

  • Erklärung über die Änderung der Geschlechtsangabe: 30,00 EUR

  • Bestimmung der Vornamen: 30,00 EUR

  • Bescheinigung über die Namensführung und den Geschlechtseintrag: 12,00 EUR

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Lebenslagen

Menschen- und Bürgerrechte
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