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Dienstleistungen

Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz

Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,

  • brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen
  • ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen
  • materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) bereitzustellen.

Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:

  • Löschen von Bränden
  • Betrieb von Feuerstätten
  • Feuer im Freien 
  • Brennstoffrückstände
  • Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte
  • Rauchen, Rauchverbot
  • Elektrische Geräte
  • Verbrennungsmotoren
  • Feuergefährliche Arbeitsgeräte
  • Feste Brennstoffe
  • Lagerung leicht entzündbarer fester Stoffe in Gebäuden
  • Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien
  • Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien
  • Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse
  • Sonstige selbstentzündliche Stoffe
  • Ballone
  • Ausschmücken von Räumen
  • Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen
  • nicht ausgebaute Dachräume, Luken, Kamine
  • Rettungswege
  •  

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Lebenslagen

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Zivil- und Katastrophenschutz
Unfallprävention

Verwandte Leistungen

Brandsicherheitswache; Anerkennung von eigenen Kräften
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