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Dienstleistungen

Bestattung; Anmeldung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen festlegen, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof vorab anzumelden ist. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Für die Gemeinde als Friedhofsträgerin erleichtert es eine solche Anzeige, die für eine Bestattung notwendigen Informationen zu erfassen und die Bestattungstermine sowie die Nutzung der Bestattungseinrichtungen zu organisieren.

Voraussetzungen

Nach dem Bestattungsgesetz haben verstorbene Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohner einen Anspruch darauf, in einem Friedhof ihrer Gemeinde bestattet zu werden. Daran ändert eine Anzeigepflicht nichts.

Ablauf

Wer die Bestattung anmelden muss und die Details zum Verfahren ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

Fristen

Wann die Anzeige spätestens bei der Gemeinde einzureichen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Lebenslagen

Anzeige des Sterbefalls
Bestattung

Verwandte Leistungen

Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts
Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
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