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Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.
Voraussetzungen
Sie müssen beide volljährig sein.
Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein, oder Voll- bzw. Halbgeschwister.
Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Ehepartnerschaft waren, muss die vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.
Gebühren
Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kostet mindestens 55,00 EUR. Je nach Einzelfall können sich die Gebühren erhöhen. Ihr Standesamt berät Sie gerne.
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


