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Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen beide volljährig sein.

  • Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein, oder Voll- bzw. Halbgeschwister.

  • Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Ehepartnerschaft waren, muss die vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.

Gebühren

Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kostet mindestens 55,00 EUR. Je nach Einzelfall können sich die Gebühren erhöhen. Ihr Standesamt berät Sie gerne.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

Assistenz der Geschäftsleitung / Standesamt / Personal
Assistenz der Geschäftsleitung / Standesamt / Personal
+49 9721 7651-19 +49 9721 7651-69 personal(@)sennfeld.de
Standesamt
Standesamt
+49 9721 7651-28+49 9721 7651-78standesamt.mainbogen(@)sennfeld.de

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Lebenslagen

Heirat im Ausland

Verwandte Leistungen

Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
Ehename; Erklärung
Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
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