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Dienstleistungen

Geburtsurkunde; Beantragung

Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren wurden. Die Geburtsurkunde bestätigt die Geburt einer Person.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
  • Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:

  • Geschlecht
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Sie können die Geburtsurkunde in verschiedenen Formen erhalten:

Falls sich nach der Beurkundung der Geburt Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Geburtsurkunde ausstellen.

Voraussetzungen

  • Die Person, auf die sich der Eintrag im Register bezieht.

  • Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).

  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).

  • Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.

Ablauf

  • Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig.

  • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

  • Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass.

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem sie um die Ausstellung der Geburtsurkunde bitten.

  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

    • Ihren Familiennamen und Vornamen
    • Ihr Geburtsdatum und -ort
    • Familiennamen und Vorname Ihrer Eltern
    • Ihre Meldeanschrift
    • Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt
    • Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.

  • Ihren Familiennamen und Vornamen

  • Ihr Geburtsdatum und -ort

  • Familiennamen und Vorname Ihrer Eltern

  • Ihre Meldeanschrift

  • Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt

  • Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.

  • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

  • Ihren Familiennamen und Vornamen

  • Ihr Geburtsdatum und -ort

  • Familiennamen und Vorname Ihrer Eltern

  • Ihre Meldeanschrift

  • Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt

  • Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.

  • Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf.

  • Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an.

  • Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch.

  • Senden Sie den Antrag online ab.

Fristen

Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 110 Jahren nach Beurkundung im Geburtenregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 2 bis 10 Tage

Unterlagen

  • Beantragung Geburtsurkunde

    <p><strong>Persönliche Antragstellung:</strong></p> <ul><li>Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. </li><li>Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen </li><li>Eine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.</li></ul> <p><strong>Schriftliche Antragstellung:</strong></p> <ul><li>Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.</li><li>Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.</li></ul>

Gebühren

  • Gebühr für eine Geburtsurkunde: 12,00 EUR

  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR

  • Gebühr für eine mehrsprachige Geburtsurkunde: 12,00 EUR

  • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Online-Prozesse

Geburtsurkunde (Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen)

Zugehörige Lebenslagen

Nach der Geburt
Urkunden

Verwandte Leistungen

Geburt; Anzeige
Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
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