Dienstleistungen
Sterbeurkunde; Beantragung
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Sie können die Sterbeurkunde in verschiedenen Formen erhalten:
- Als Sterbeurkunde, eventuell mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in Ländern der Europäischen Union.
- Als mehrsprachige Sterbeurkunde, die in allen Staaten gilt, die das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern unterschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern.
- Als beglaubigten Ausdruck aus dem Sterberegister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt bei der Beurkundung des Sterbefalls eingetragen hat.
Voraussetzungen
Ablauf
Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig.
Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem sie um die Ausstellung der Sterbeurkunde bitten.
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Familiennamen und Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- gegebenenfalls Angaben zur Ehepartnerin oder zum Ehepartner
- Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt
- Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
Familiennamen und Vornamen
Geburtsdatum und -ort
Sterbedatum und -ort
gegebenenfalls Angaben zur Ehepartnerin oder zum Ehepartner
Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt
Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf.
Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an.
Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch.
Senden Sie den Antrag online ab.
Fristen
Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 30 Jahren nach der Beurkundung im Sterberegister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
Bearbeitungsdauer
in der Regel 2 bis 10 Tage
Unterlagen
Beantragung Sterbeurkunde
<p><strong>Persönliche Antragstellung:</strong></p> <ul><li>Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.</li><li>Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen</li><li>Eine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.</li></ul> <p><strong>Schriftliche Antragstellung:</strong></p> <ul><li>Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.</li><li>Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.</li></ul>
Gebühren
Gebühr für eine Sterbeurkunde: 12,00 EUR
Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
Gebühr für eine mehrsprachige Sterbeurkunde: 12,00 EUR
Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
Gebühr für Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


