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Eheurkunde; Beantragung

Wenn Sie geheiratet haben und eine neue Eheurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, bei dem die Eheschließung stattgefunden hat. Die Eheurkunde beweist, dass Sie mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin verheiratet sind. Sie enthält unter anderem die Namen, die Sie in der Ehe führen. Außerdem nennt sie den Ort und das Datum der Eheschließung. Sie können die Eheurkunde in verschiedenen Formen erhalten:

  • Als Eheurkunde, eventuell mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in Ländern der Europäischen Union.
  • Als mehrsprachige Eheurkunde, die in allen Staaten gilt, die das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern unterschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern.
  • Als beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt bei der Eheschließung eingetragen hat.

Falls sich nach der Eheschließung Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Eheurkunde ausstellen.

Voraussetzungen

  • Die Person, auf die sich der Eintrag im Register bezieht.

  • Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).

  • Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.

Ablauf

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem sie um die Ausstellung der Eheurkunde bitten.

  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

    • Ihren Familiennamen und Vornamen
    • Ihre Meldeanschrift
    • Das Datum und den Ort der Eheschließung oder ggf. der Umwandlung der Lebenspartnerschaft
    • Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt
    • Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.

  • Ihren Familiennamen und Vornamen

  • Ihre Meldeanschrift

  • Das Datum und den Ort der Eheschließung oder ggf. der Umwandlung der Lebenspartnerschaft

  • Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt

  • Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.

  • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

  • Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf.

  • Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an.

  • Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch.

  • Senden Sie den Antrag online ab.

Fristen

Eheurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Eheregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 2 bis 10 Tage

Unterlagen

  • Beantragung Eheurkunde

    <p><strong>Persönliche Antragstellung:</strong></p> <ul><li>Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.</li><li>Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen</li><li>Eine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.</li></ul> <p><strong>Schriftliche Antragstellung:</strong></p> <ul><li>Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.</li><li>Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.</li></ul>

Gebühren

  • Gebühr für eine Eheurkunde: 12,00 EUR

  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR

  • Gebühr für eine mehrsprachige Eheurkunde: 12,00 EUR

  • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Links

Zuständige Mitarbeiter

Assistenz der Geschäftsleitung / Standesamt / Personal
Assistenz der Geschäftsleitung / Standesamt / Personal
+49 9721 7651-19 +49 9721 7651-69 personal(@)sennfeld.de
Standesamt
Standesamt
+49 9721 7651-28+49 9721 7651-78standesamt.mainbogen(@)sennfeld.de

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Online-Prozesse

Eheurkunde (Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen)

Zugehörige Lebenslagen

Nach der Heirat
Urkunden

Verwandte Leistungen

Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
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