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Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörige

  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

  • die Ehegatten selbst

  • sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder

Unterlagen

  • Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.

    Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.

Gebühren

  • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
    Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.

  • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

Assistenz der Geschäftsleitung / Standesamt / Personal
Assistenz der Geschäftsleitung / Standesamt / Personal
+49 9721 7651-19 +49 9721 7651-69 personal(@)sennfeld.de
Standesamt
Standesamt
+49 9721 7651-28+49 9721 7651-78standesamt.mainbogen(@)sennfeld.de

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Sennfeld
info(@)sennfeld.de+49 9721 7651-0+49 9721 7651-50

Zugehörige Lebenslagen

Heirat im Ausland

Verwandte Leistungen

Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
Ehename; Erklärung
Eheschließung; Anmeldung
Eheurkunde; Beantragung
Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
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