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Wärmeplanung

Gemeinde Sennfeld startet kommunale Wärmeplanung

Sennfeld, Oktober 2025 – Die Gemeinde Sennfeld hat im August 2025 den einjährigen Prozess der kommunalen Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit dem Institut für Nachhaltige Energieversorgung (INEV) aus Rosenheim gestartet. Ziel ist es, eine nachhaltige und zukunftsorientierte Wärmeversorgung für die Region zu entwickeln, die den lokalen Gegebenheiten und den Klimazielen gerecht wird.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das eine langfristige Versorgungssicherheit gewährleistet und gleichzeitig zur Erreichung der Klimaneutralität beiträgt. Dabei wird eine umfassende Analyse der aktuellen Wärmesituation durchgeführt, um darauf basierend konkrete Maßnahmen und Strategien zu entwickeln. Diese berücksichtigen sowohl leitungsgebundene als auch dezentrale Wärmeversorgungslösungen.

Die Planung beinhaltet unter anderem die Untersuchung der verschiedenen Netzinfrastrukturen, die Entwicklung von Szenarien für die zukünftige Wärmeversorgung und die Identifikation von Potenzialen für den Ausbau erneuerbarer Energien. Der fertige Wärmeplan wird als Leitfaden für die Umsetzung weiterer Maßnahmen dienen und Akteuren wie Netzbetreibern, Gebäudeeigentümern und Investoren Orientierung bieten.

Die Gemeinde plant zudem Informationsveranstaltungen und Beteiligungsformate, um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Institutionen frühzeitig in den Prozess einzubinden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse der lokalen Gemeinschaft bestmöglich berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Projekt und den Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie unten bei den FAQS zur Wärmplanung.

Kontakt: Bauverwaltung

Telefon: Telefonnummer: 09721/7651-35

E-Mail: info(@)sennfeld.de

Über INEV: Das Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV) mit Sitz in Rosenheim unterstützt Kommunen und Unternehmen bei der Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit. Mit ihren ganzheitlichen Lösungen trägt INEV zur Sicherung von Ressourcen und zur Entwicklung nachhaltiger Strategien bei.

FAQS ZUR WÄRMEPLANUNG

1. Allgemeine Fragen

1.1 Was ist die kommunale Wärmeplanung und warum ist sie wichtig?

Die kommunale Wärmeplanung ist eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende. Die Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden soll nachhaltig und effizient gestaltet werden, um klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Das große Ziel ist die Schaffung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2045.

1.2 Welche Schritte umfasst die kommunale Wärmeplanung?

1. Eignungsprüfung:

Im Rahmen der Eignungsprüfung werden Teilgebiete identifiziert, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignet, aufgrund der vorliegenden Wärmedichte.

2. Bestandsanalyse:

Bei der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf, der Verbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen erhoben. Diese Daten werden unter Berücksichtigung von Gebäudetypen, Baualtersklassen sowie Versorgungsstrukturen aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern erfasst. Außerdem werden Beheizungsstrukturen von Gebäuden ermittelt.

3. Potenzialanalyse:

Die Potenzialanalyse zeigt Möglichkeiten zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in verschiedenen Sektoren wie Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Einrichtungen auf. Zudem werden lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale ermittelt.

4. Zielszenario:

Die Aufstellung eines Zielszenarios soll aufzeigen, wie der zukünftige Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Hierbei wird eine räumlich detaillierte Beschreibung der benötigten Versorgungsstruktur im Jahr 2040 erstellt, inklusive eines Zwischenziels für 2030. Dies erfolgt durch die Identifikation geeigneter Bereiche für zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung.

5. Wärmestrategie und Maßnahmenkatalog:

Die Wärmewendestrategie formuliert einen Fahrplan zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans. Dabei werden konkrete Maßnahmen, Prioritäten und ein Zeitplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Es werden konkrete Ziele zur erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der künftigen Energieversorgungsstruktur gesetzt.

6. Monitoring und Fortschreibung:

Überprüfung des Wärmeplans alle 5 Jahre – Fortschreibung falls nötig

1.3 Welche Faktoren beeinflussen die Entscheidungen in der kommunalen Wärmeplanung?

  • Technische und wirtschaftliche Machbarkeit
  • Verfügbarkeit erneuerbarer Energien
  • Bevölkerungsdichte und Wärmebedarf in Teilgebieten
  • Fördermöglichkeiten und rechtliche Vorgaben

1.4 Wie kann die kommunale Wärmeplanung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen?

Durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und den Ausbau von Wärmenetzen können CO₂-Emissionen signifikant gesenkt werden.

2. Rechtliche und politische Rahmenbedingungen

2.1 Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die kommunale Wärmeplanung?

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet größere Kommunen (>100.00 Einwohner), bis spätestens 30.06.2026, und kleinere Kommunen (<100.000 Einwohner), bis spätestens 30.06.2028, Wärmepläne vorzulegen.

2.2 Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein kommunaler Wärmeplan?

Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Eine grundstücksscharfe Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete erfolgt bei der Gebietseinteilung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht.

2.3 Was geschieht, wenn in der Übergangszeit zwischen der Entscheidung für den Ausbau eines Wärmenetzes und dessen tatsächlicher Umsetzung die Heizungsanlage eines Wohnhauses erneuert werden muss?

Hier ist zu unterscheiden: Innerhalb der Übergangsfrist vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2028 können weiterhin Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, eingebaut werden. Für diese müssen dann aber stufenweise ansteigende Anteile an grünem Gas oder Öl genutzt werden: ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 %, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 % und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 % Bioenergie.

Wird die Heizung nach Ablauf dieser Übergangsfristen ausgetauscht, sind die o. g. stufenweisen Anteile nicht einzuhalten, sondern es greift stattdessen die spezielle Übergangsfrist des Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) für den Anschluss an ein Wärmenetz. Danach können Gebäudeeigentümer bis zum Anschluss an ein Wärmenetz weiterhin eine Heizung einbauen, die die 65%-EE-Vorgabe aus dem GEG nicht erfüllt. Voraussetzung dafür ist u. a., dass der Gebäudeeigentümer einen Vertrag mit einem Wärmenetzbetreiber über die Lieferung von mindestens 65%-EE-Wärme sowie zum Anschluss an ein Wärmenetz nachweist, auf dessen Basis er ab dem Zeitpunkt des Anschlusses an das Wärmenetz, spätestens innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsschluss, beliefert wird.

2.4 Wie wirkt sich die Wärmeplanung auf bestehende Heizungen aus?

Bestehende Heizungen sind von den Plänen zunächst nicht betroffen. Neue Heizungen müssen jedoch zum Großteil erneuerbare Energien nutzen.

2.5 Beeinflusst ein Wärmeplan die Verpflichtungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Die Erstellung eines Wärmeplans durch Gemeinden ändert nichts an der Verpflichtung zur Nutzung von 65 % erneuerbaren Energien (EE) gemäß § 71 Abs. 1 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

2.6 Welchen Zusammenhang haben Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz?

Am 1. Januar 2024 treten gleichzeitig mit dem Wärmeplanungsgesetz Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Das GEG befasst sich in Abgrenzung zum WPG nicht mit dem Thema Planung und den Anforderungen an Wärmenetze, sondern enthält konkrete Vorgaben für Heizungsanlagen in Gebäuden. Neu eingebaute Heizungen müssen danach künftig grundsätzlich 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen (sog. 65-Prozent-EE-Vorgabe).

2.7 Was gilt im Neubau?

Das GEG gilt ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich für alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten. Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es eine Ausnahme: Für sie greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.

2.8 Gibt es einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz?

Das Wärmeplanungsgesetz trifft hierzu keine Vorgaben. Dies hängt von kommunalen Satzungen ab und kann vor allem in Eignungsgebieten zeitlich unabhängig von der Wärmplanung festgelegt werden.

2.9 Muss eine Wärmepumpe wieder ausgebaut werden, wenn ein Wärmenetz entsteht? Gibt es Bestandschutz?

Auch hier gilt in der Regel der Bestandsschutz. Ein Ausbau von bestehenden Heizungsanlagen für ein Wärmenetz ist die absolut letzte Option und wird sehr wahrscheinlich nie vorkommen.

3. Finanzielle und praktische Fragen

3.1 Welche Fördermöglichkeiten gibt es bei Heizungstausch.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

3.2 Wird der Kauf einer Wärmepumpe oder anderer Heizsysteme gefördert, auch in Gebieten mit bestehendem oder geplantem Wärmenetz?

Ja, der Heizungstausch wird auch in solchen Gebieten gefördert, solange die Systeme die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

4. Erneuerbare Energien und Wasserstoff

4.1 Welche Rolle spielen erneuerbare Energien in der kommunalen Wärmeplanung?

Erneuerbare Energien sind zentral für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Wärmepläne berücksichtigen Technologien wie Solarthermie, (oberflächennahe) Geothermie und Biomasse sowie die Nutzung von Abwärme aus Industrieanlagen.

4.2 Welche Bedeutung hat Wasserstoff in der kommunalen Wärmeplanung?

Wasserstoff könnte ein wichtiger Baustein für die Dekarbonisierung werden, insbesondere in Gebieten mit wenig Zugang zu anderen erneuerbaren Quellen. Aktuell ist er jedoch wegen hoher Kosten und begrenzter Verfügbarkeit eher ein Zukunftselement und für private Haushalte nicht geeignet.

5. Bürgerbeteiligung und Information

5.1 Wie werden Bürgerinnen und Bürger in die kommunale Wärmeplanung einbezogen?

Die Beteiligung erfolgt über Informationsveranstaltungen und digitale Plattformen. Gerne stehen Ihnen hier jederzeit Ihre Ansprechpartner in der Kommune zur Verfügung.

5.2 Wo kann man erfahren, ob für das jeweilige Wohngebiet eine Wärmeplanung vorliegt?

Informationen über den Fortschritt der Wärmeplanung und den endgültigen Wärmeplan stellt Ihnen Ihre Kommune auf ihren Websites zur Verfügung.

5.3 Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?

Die Wärmeplanung berührt die Bürgerinnen und Bürger nur mittelbar, wenngleich eine breite freiwillige Partizipation am Prozess der Wärmeplanung vorgesehen und wünschenswert ist. Am Ende des Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmever­sorgungs­arten haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist.

6. Zusatz

weitere FAQs zum Wärmeplanungsgesetz (WPG) finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/kwp/kwp-liste.html

weitere FAQs zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden Sie unter: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/geg/geg-liste.html